Unfallinstandsetzung
Unfallschaden? Wir als Ihre Werkstatt stehen auf Ihrer Seite!
Ein Unfall oder eine Panne kann jedem passieren. In solch stressigen Situationen sind wir vom Autohaus Latsch Ihr verlässlicher Partner. Sobald Sie mit Ihrem Auto liegen bleiben oder in einen Unfall verwickelt werden, sind wir zur Stelle: Wir schleppen Ihr Fahrzeug ab, bringen es direkt in unsere Werkstatt und können sofort mit den notwendigen Unfallinstandsetzungen in der Werkstatt beginnen. Bei uns werden Autofahrer nicht im Stich gelassen.
Ihre Rechte bei Unfallschäden
Besonders nach einem Unfall ist es entscheidend, dass Sie als sowohl Ihre Pflichten und Rechte kennen. Versicherungen versuchen oft, ihre eigenen Interessen durchzusetzen, was dazu führen kann, dass Sie in eine Werkstatt gesteuert werden, die Sie eigentlich nicht wählen würden.
Wir als Ihr unabhängiger Service-Partner für VW, Audi, SEAT, Cupra, Skoda und VW-Nutzfahrfahrzeuge möchten, dass Sie Folgendes wissen: Werkstattwahl bei Haftpflichtschäden: Sie haben das uneingeschränkte Recht, die Werkstatt selbst auszuwählen. Sollten Sie eine Werkstattbindung im Versicherungsvertrag haben, sprechen Sie uns an – wir finden eine Lösung!
Kompetente Schadenfeststellung: Wir sorgen dafür, dass ein erfahrener und kompetenter Experte zur Schadenfeststellung eingesetzt wird.
Qualität und Kompetenz in der Unfallinstandsetzung
Bei der Unfallinstandsetzung ist die Qualität der Reparaturen entscheidend. Wir setzen Ihr Fahrzeug in unserem Betrieb ohne Kompromisse instand. Das bedeutet für Sie: Wir arbeiten strikt nach Herstellervorgaben und verfügen über die notwendige technische Ausstattung sowie das entsprechende Know-how, um alle erforderlichen Kalibrierungen herstellerkonform durchzuführen.
Unser Versprechen an Sie
Auch wenn wir uns wünschen, dass Sie stets von Unfällen verschont bleiben, können Sie sicher sein: Wir als Ihr unabhängiger Spezialist stehen ohne Wenn und Aber an Ihrer Seite. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz – wir sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug schnell und zuverlässig wieder fahrbereit ist.
Schaden am Auto verursacht – so verhalten Sie sich richtig
Wenn Sie ein parkendes Auto touchieren und der Fahrzeughalter nicht in Sicht ist, sollten Sie richtig handeln, um nicht den Straftatbestand der Fahrerflucht zu erfüllen.
Hier sind die Schritte, die Sie befolgen sollten:
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Warten auf den Fahrzeughalter
Bleiben Sie am Unfallort und warten Sie auf den Fahrzeughalter. Die Wartezeit sollte situationsabhängig sein – auf einem Supermarktparkplatz können Sie mit einer baldigen Rückkehr rechnen, in einer Tiefgarage eher nicht.
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Polizei informieren
Wenn der Halter nicht zurückkehrt und eine angemessene Zeit verstrichen ist, rufen Sie die Polizei. Sie erhalten dann weitere Anweisungen zum Vorgehen.
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Kontaktdaten hinterlassen
Nachdem Sie mit der Polizei gesprochen haben, hinterlassen Sie dem Geschädigten eine Visitenkarte oder ähnliche Kontaktdaten unter dem Scheibenwischer.
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Keine Zeit zum Warten?
Wenn Sie nicht warten können, informieren Sie umgehend die Polizei über den Sachverhalt. Lassen Sie auf keinen Fall einfach nur einen Zettel am beschädigten Fahrzeug, ohne die Polizei zu Informieren. Schon das gilt als Fahrerflucht und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Außerdem riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz! Sollte die Fahrerflucht bereits begangen worden sein, können Sie sich auch im Nachhinein bei der Polizei melden – dies kann je nach verstrichener Zeit zu einer Strafmilderung führen.
Autohaus Latsch – Ihr Partner in jeder Situation!